Das Betriebsverfassungsgesetz schützt den Betriebsrat in besonderer Weise, in dem es ihm einen Schulungsanspruch rechtlich zusichert. Voraussetzung für die Freistellung des Betriebsrats bei Schulungen ist die Notwendigkeit des anzueignenden Wissens für die Arbeit des Interessenvertreters/der Interessenvertreterin. So sind Betriebsräte nach dem § 37 Abs. 6 BetrVG für alle Grundlagenseminare freizustellen. Zum Grundlagenwissen gehören u.a. folgende Inhalte:
Neben der Grundlagenschulung fallen alle Themen unter § 37, wenn sie für die Erfüllung der Aufgaben als Betriebsrat notwendig sind. Hierbei sind die konkreten Verhältnisse des Betriebs und des Betriebsrats zu berücksichtigen. Über die Teilnahme an Seminaren entscheidet grundsätzlich das Betriebsratsgremium eigenständig. Es muss jedoch ein ordentlicher Betriebsratsbeschluss für eine Seminarteilnahme vorliegen. Ansonsten ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Kostenerstattung der Seminarkosten gegenüber dem Arbeitgeber nicht gegeben. Wir informieren Sie ausführlich zu Ihren Rechten als Betriebsrat.